1) Urheberrecht & Nutzungsrechte
- Jeder GRAFIKKA bzw. Saied Babury erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten/Vervielfältigungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- Alle Entwürfe & Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe & Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von GRAFIKKA / Saied Babury weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung oder Vervielfältigung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt GRAFIKKA / Saied Babury, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
- Sämtliche Rechte & Nutzungsrechte an Leistungen von GRAFIKKA / Saied Babury oder Teilen davon verbleiben bei GRAFIKKA / Saied Babury. Die Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte können separat verhandelt werden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung (separater Nutzungsrechte Vertrag).
- GRAFIKKA / Saied Babury hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt GRAFIKKA / Saied Babury zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Vorschläge des ATGs oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2) Vergütung
- Entwürfe & Reinzeichnungen & Einräumung von Nutzungsrechten sind voneinander getrennt zu behandelnde Leistungen. Sie werden auch jeweils als separate Leistungen Verhandelt & Abgerechnet. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD (Buch: AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) beziehungsweise über „Tabelle zur Berechnung der Nutzungsrechtevergütung“), sofern keine anderen Vereinbarungen mit einem konkreten Angebot getroffen wurden. Der Vergütung liegen immer mach folgender Grundlage berechnet:
- Entwurfsvergütung – 2. Nutzungsvergütung/Vervielfältigungsrecht – 3. Vergütungen für sonstige Leistungen – 4. Material und Organisationskosten – 5. Fremdkosten (z.B. Bildrechte, Druckkosten, externe Dienstleister). Ist der ATG mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der ATG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen (siehe 8.1). Die geleistete Arbeitszeit für Entwürfe muss laut Vereinbarungen bezahlt werden (siehe 2.4). Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Ein verbindlicher Vertrag mit allen Regeln & Pflichten kommt dann zu Stande, wenn der ATG mein Angebot schriftlich oder in elektronischer Form per E-Mail bestätigt hat & damit auch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert hat.
- Werden keine Nutzungsrechte/Vervielfältigungsrechte eingeräumt/verhandelt bleiben die Nutzungsrechte bei GRAFIKKA / Saied Babury & können später separat Vertraglich verhandelt werden (Berechnung auf Grundlabe des allgemeinen „Tabelle zur Berechnung der Nutzungsrechtevergütung“ Diese wird gegebenenfalls separat zur Verfügung gestellt.
- Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist GRAFIKKA / Saied Babury berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung & der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
- Die Anfertigung von allen Entwürfen & sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die GRAFIKKA / Saied Babury für den ATG erbringt, sind kostenpflichtig (auch nicht vom ATG akzeptierte Entwürfe), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3) Fälligkeit der Vergütung
- Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von GRAFIKKA / Saied Babury hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-Zahlungen zu leisten, & zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
- Bei Zahlungsverzug kann GRAFIKKA / Saied Babury Verzugszinsen in Höhe der tagesaktuellen Zinssatz der Deutschen Bundesbank (Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon unberührt.
- Externe Kosten wie z.B. Bildrechte oder Druckkosten werden grundsätzlich mit Vorkasse abgerechnet & erst noch vollständigen Geldeingang bei GRAFIKKA / Saied Babury in Auftrag gegeben.
4) Sonderleistungen, Fremdleistungen Neben- & Reisekosten
- Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
- GRAFIKKA / Saied Babury ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (Beidrechte, Druckkosten, externe Dienstleister) im Namen & für Rechnung des ATGs zu bestellen. Der ATG verpflichtet sich, GRAFIKKA / Saied Babury entsprechende Vollmacht zu erteilen.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen & für Rechnung von GRAFIKKA / Saied Babury abgeschlossen werden, verpflichtet sich der ATG, GRAFIKKA / Saied Babury im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz & Druck etc., sind vom ATG zu erstatten.
- Reisekosten & Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen & mit dem ATG abgesprochen sind, sind vom ATG zu erstatten.
5) Eigentumsvorbehalt
- An Entwürfen & Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
- Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der ATG die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- Die Versendung der Arbeiten & Vorlagen erfolgt auf Gefahr & für Rechnung des ATGs.
- GRAFIKKA / Saied Babury ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den ATG herauszugeben. Wünscht der ATG die Herausgabe von Computerdaten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren & zu vergüten. Hat GRAFIKKA / Saied Babury dem ATG Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von GRAFIKKA / Saied Babury geändert, genutzt & vervielfältigt werden (Nutzungsrechte).
6) Korrektur, Produktionsüberwachung & Belegmuster
- Vor Ausführung der Vervielfältigung sind GRAFIKKA / Saied Babury Korrekturmuster vorzulegen.
- Die Produktionsüberwachung durch GRAFIKKA / Saied Babury erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist GRAFIKKA / Saied Babury berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen & entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden & nur für Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit.
- Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen der ATG GRAFIKKA / Saied Babury 3 bis 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. GRAFIKKA / Saied Babury ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7) Haftung
- GRAFIKKA / Saied Babury verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. GRAFIKKA / Saied Babury haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz & grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- GRAFIKKA / Saied Babury verpflichten sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen & anzuleiten. Darüber hinaus haftet GRAFIKKA / Saied Babury für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
- Sofern GRAFIKKA / Saied Babury notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von GRAFIKKA / Saied Babury.
GRAFIKKA / Saied Babury haftet nur für eigenes Verschulden & nur für Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit. - Mit der Genehmigung (E-Mai)l von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den ATG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text & Bild in den jeweiligen Entwürfen.
- Für die vom ATG freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen & Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für GRAFIKKA / Saied Babury.
- Für die wettbewerbs- & warenzeichenrechtliche Zulässigkeit & Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet GRAFIKKA / Saied Babury nicht.
- Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei GRAFIKKA / Saied Babury geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.
8) Gestaltungsfreiheit & Vorlagen
- Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Ist der ATG mit den Entwürfen nicht oder nur teilweise zufrieden oder wünscht der ATG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. GRAFIKKA / Saied Babury behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der ATG zu vertreten hat, so kann GRAFIKKA / Saied Babury eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Der ATG versichert, dass er zur Verwendung aller der GRAFIKKA / Saied Babury übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der ATG GRAFIKKA / Saied Babury von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9) Mitwirkungspflicht des ATGs
- Bei Projekten, die individuelle & kundenspezifische Elemente enthalten, hat der ATG eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Informationen & Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form.
- Die Mitwirkungspflicht des ATGs umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Informationen & Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminänderungen durch GRAFIKKA / Saied Babury führen. Soweit GRAFIKKA / Saied Babury bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.
- Erbringt ein ATG eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die hiermit daraus entstehenden Folgen vom ATG zu tragen. Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der ATG die alleinige Verantwortung. GRAFIKKA / Saied Babury haftet für das schuldhafte Versäumnis des ATGs nicht.
10) Zustandekommen des Vertrages
- Das Vertragsverhältnis zwischen GRAFIKKA / Saied Babury & dem Kunden/ATG kommt durch Annahme/Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) seitens des Kunden (schriftlich per Post oder per E-Mail) & Annahme dessen durch GRAFIKKA / Saied Babury zustande. Das Angebot/Der Auftrag des Kunden erfolgt auf schriftlichen Weg per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail an GRAFIKKA / Saied Babury. Die Annahme durch GRAFIKKA / Saied Babury erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email Adresse oder schriftlich per Post.
11) Kreditauskunft, Schufaauskunft & Vorkasse Regelungen beim ersten Auftrag von Neukunden
- Mit der Auftragsbestätigung per E-Mail an GRAFIKKA / Saied Babury erteilen Sie GRAFIKKA / Saied Babury auch die Vollmacht vor dem Auftragsbeginn eine Kreditauskunft über dessen Kreditwürdigkeit bei der Schufa oder ähnlichen Instituten für Wirtschaftsauskünfte (z.B. Creditreform oder Bürgel) über den jeweiligen Kunden einzuholen.
- Sollte der Kunde nicht Kreditwürdig sein, bleibt es GRAFIKKA / Saied Babury vorbehalten den Auftrag abzulehnen.
- Beim ersten Auftrag von neuen Kunden sind mindestens 50% der im Angebot veranschlagten Summe im Voraus zu bezahlen & der Auftrag beginnt nach dem Geldeingang auf den Bankkonto von GRAFIKKA / Saied Babury.
- Es kann auch ein einmaliger Bankeinzug in Höhe des im Angebot vereinbarten & durch Auftragsbestätigung des Kunden betätigten Betrages durch GRAFIKKA / Saied Babury getätigt werden, wenn der Kunde mehr als 2 Wochen zum Zahlungsziel genannten Datums in der Rechnung im Zahlungsverzug ist. Damit erklärt sich der Kunde einverstanden & hat dafür GRAFIKKA / Saied Babury vor Auf-Tagesbeginn seine komplette Bankverbindung mitzuteilen.
12) Verschwiegenheit
- GRAFIKKA / Saied Babury & der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses & seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- & Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren & die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen & zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
13) Termine, Lieferzeiten
- Termine & Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch GRAFIKKA / Saied Babury nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
- Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von GRAFIKKA / Saied Babury nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn sich GRAFIKKA / Saied Babury bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.
- Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Monaten an, sind sowohl GRAFIKKA / Saied Babury als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. GRAFIKKA / Saied Babury wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten & im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
14) Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
- Erfüllungsort ist Goslar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Goslar.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Kaufmann, gilt ergänzend folgendes: Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden & der GRAFIKKA / Saied Babury bestehenden Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von GRAFIKKA / Saied Babury. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist Goslar.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. | www.grafikka.de © 2017 All Rights Reserved | GRAFIKKA / Saied Babury